Kinder zweiter Klasse

Pro Asyl: Bundesregierung missachtet noch immer die UN-Kinderrechtskonvention

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Bundesregierung gibt vor, dass der Schutz von Kindern ihr besonders am Herzen liegt. Blanker Hohn, so die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. Sie wirft Schwarz-Gelb »Untätigkeit« im Umgang mit Flüchtlingskindern vor.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) garantiert Kindern weltweit universelle Rechte. Sie gelten in der Regel für diejenigen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Vor 22 Jahren, am 20. November 1989, wurde die Konvention verkündet, seit fast 20 Jahren ist sie geltendes Recht in Deutschland. Doch noch immer werden Flüchtlingskinder in der Bundesrepublik eklatant benachteiligt. Das jedenfalls sagten Vertreter von Pro Asyl gestern vor Journalisten in Berlin.

So sieht zum Beispiel das Asylbewerberleistungsgesetz für schutzsuchende Kinder nur etwa zwei Drittel der Leistungen vor, die ein Kind nach dem kargen Hartz-IV-Regelsatz bekommt. Den minderjährigen Flüchtlingen wird nur eine medizinische Notbetreuung gewährt, und sie haben einen sehr eingeschränkten Zugang zu Bildung. Zudem werden 16- und 17-Jährige in Sammelunterkünften zusammen mit Erwachsenen untergebrac...


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