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Pflegekosten gelten als außergewöhnliche Belastung, aber es sind einige Klippen zu beachten
Pflegekosten gelten steuerlich betrachtet als außergewöhnliche Belastung, aber absetzbar ist nur, was tatsächlich selbst getragen wird. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Pflegekosten, etwa für die Unterbringung in einem Pflegeheim, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Das gilt aber nur für die Kosten, die der Pflegebedürftige tatsächlich aus eigener Tasche bestreitet. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV rät, zunächst alle Belege aufzuheben. Die DAV-Versicherungsanwälte weisen in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (B...
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