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Bei neuer und fester Partnerschaft kein Anspruch

Unterhaltszahlung

Neues Glück in der Liebe nach einer Scheidung kann finanzielle Folgen haben. Geht eine frühere Ehefrau eine neue und auf Dauer angelegte Beziehung ein, kann dies den Verlust ihrer Unterhaltszahlungen begründen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Oktober 2011 (Az. XII ZR 117/09).

Mit einer neuen, »verfestigten Lebensgemeinschaft« löse sich der Ex-Partner aus der nachehelichen Solidarität, so der BGH. Allein ein intimes Verhältnis reiche für den Verlust des Unterhaltsanspruchs allerdings nicht aus. Im konkreten Fall hatte sich der aus dem Raum Mönchengladbach stammende Kläger 2002 von seiner Frau nach 20-jähriger Ehe scheiden lassen. Da seine Ex-Gattin nach der Trennung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211665.bei-neuer-und-fester-partnerschaft-kein-anspruch.html

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