Keine Nachteile beim Elterngeld

Risikoschwangerschaft

Frauen, die wegen einer Risikoschwangerschaft ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, dürfen beim Elterngeld nicht zusätzlich benachteiligt werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in dem am 18. August 2011 verkündeten Urteil (Az. B 10 EG 7/10 R).

Laut Gesetz gibt es Elterngeld in den ersten zwölf bis maximal 14 Lebensmonaten des Kindes. Gezahlt werden in der Regel 67 Prozent des im Jahr vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Einkommens, mindestens 300 Euro.

Bei dieser Regelung hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahmevorschrift erlassen, die eigentlich die Eltern begünstigen sollten. So bleiben in dem Jahr jene Monate unberücksichtigt, in denen Eltern bereits Elterngeld für ein älteres ...


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