Kleingärtner zahlen nicht doppelt

Rundfunkgebührenstaatsvertrag

Der Protest hat geholfen: Ostdeutsche Kleingärtner müssen ab 2013 doch keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen. Die Staatskanzleichefs der Länder haben sich darauf mit der ARD geeinigt.

Nach der neuen Gebührenreform wird ab 2013 die Rundfunk- und Fernsehgebühr nicht mehr pro einzelne Geräte, sondern ein Betrag pauschal pro Haushalt erhoben. Normalerweise soll damit eine Entlastung für Doppelzahler erreicht werden, zum Beispiel für Familien mit erwachsenen Kindern, die in einem Haushalt leben.

Doch das stimmt nur bedingt. Denn für Zweitwohnungen, also auch für Wochenendhäuser (Datschen), wie sie weiterhin zahlreich in den neuen Bundesländern auf gepachteten Wochenendgrundstücken bestehen, wird eine zusätzliche Gebühr fällig. Als Zweitwohnung wird fast jeder umbaute Raum angesehen.

Erschreckend für viele Kleingärtner, deren Laube mehr als 24 Quadratmeter misst, war ab...


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