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Gerichte uneins beim Lohnnachschlag

Leiharbeit

Der Anspruch für Leiharbeiter auf einen Lohnnachschlag wegen unwirksamer Tarifverträge ist nach konträren Gerichtsentscheidungen weiter unklar, wie die Urteile der Landesarbeitsgerichte (LAG) Berlin-Brandenburg und Sachsen sowie des Arbeitsgerichts (AG) Lübeck verdeutlichen (siehe auch nd-Ratgeber vom 26. Oktober 2011).

So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin in einem am 20. September verkündeten Urteil einer zu gering bezahlten Leiharbeiterin den gleichen Lohn zugesprochen, wie ihn die Stammbelegschaft des Betriebs erhalten hat. Das Sächsische LAG in Chemnitz hatte dagegen in einer Entscheidung vom 23. August die Verfallsfristen für Lohnnachforderungen rigider ausgelegt als die Berliner Rich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211677.gerichte-uneins-beim-lohnnachschlag.html

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