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Notfallrettung auch privat?

(dpa). Private Krankentransportunternehmen dürfen vielleicht bald auch Notfallfahrten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hervor. Bislang waren solche Einsätze der Feuerwehr und den Berliner Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Malteser-Hilfsdienst, vorbehalten. Die Betreiber eines privaten Krankentransportunternehmens hatten bereits ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212201.notfallrettung-auch-privat.html

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