Abmahnung für schlechte Wünsche

Urteile in Kürze

Wünscht ein Arbeitnehmer seinem Chef ein »beschissenes Wochenende«, kann dies eine Abmahnung begründen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 12. Oktober 2011 veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall muss damit ein Betriebsratsvorsitzender klein beigeben. Der Mann hatte sich auf einen Schlag vier Abmahnungen eingehandelt. Zweimal hatte er seinem Vorgesetzten ein »beschissenes Wochenende« gewünscht, einmal hatte er entgegen den betrieblichen Vorgaben keine Warnweste getragen, und schließlich hatte er ein Fax vom Meisterbüro und nicht wie vorgeschrieben vom Betriebsratsbüro verschickt.

Das LAG wertete die unfreundlichen Wochenendwünsche als schwere Pflicht...


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