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»Das Grundrecht besteht nicht schrankenlos«

Margarete Mühl-Jäckel zur Gebets-Auseinandersetzung an einer Berliner Schule

Nach einem langen Rechtsstreit entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der 18-jährige Berliner Muslim Yunus M. nicht in seiner Schule, einem Berliner Gymnasium, beten darf. Die Verrichtung des Gebetsrituals gefährde den Schulfrieden. Rechtsanwältin MARGARETE MÜHL-JÄCKEL vertrat den Berliner Senat in dem vier Jahre währenden Streit. Mit ihr sprach THOMAS BLUM.

nd: Die aufsehenerregende Klage des muslimischen Schülers Yunus M. aus Berlin, in der Schule rituelle Gebete verrichten zu dürfen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Andererseits wurde sein Grundrecht auf Religionsausübung bestätigt. Sind das nicht zwei widersprüchliche Aussagen des Gerichts?Mühl-Jäckel: Nein. Die grundsätzliche Problematik war, inwieweit sich der Kläger uneingeschränk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212553.das-grundrecht-besteht-nicht-schrankenlos.html

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