Was heute kein Doping ist ...

... war es früher doch? Die endlosen Wirren des Falls Claudia Pechstein

  • Oliver Händler
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Nach der Selbstanzeige Claudia Pechsteins will die Nationale Antidoping-Agentur NADA kein Dopingverfahren gegen sie eröffnen. Es gebe keine Anhaltspunkte für Doping der Eisschnellläuferin seit Ablauf ihrer Sperre im Frühjahr 2011 . Pechstein war 2009 zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden. Eine juristische Rehabilitation ist dies noch nicht.

Überraschend kam die Antwort der NADA auf Claudia Pechsteins Selbstanzeige nicht. »Derzeit gibt es keinen Hinweis auf einen Anfangsverdacht für einen neuerlichen Verstoß von Claudia Pechstein gegen die Anti-Doping-Bestimmungen«, hatte die NADA am Donnerstagabend offiziell erklärt. Dieser Fakt war der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin vorher sonnenklar, sonst hätte sie sich nicht selbst angezeigt.

Pechstein wurde 2009 wegen hoher Werte von roten Blutkörperchen (Retikulozyten) zu einer zweijährigen Sperre verurteilt - vom Weltverband ISU und dem Internationalen Sportgerichtshof CAS. Das Schweizer Bundesgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit der Urteile, denn sie basierten auf den damaligen Richtlinien im WADA-Code. Diese erlaubten es, die Athletin nur ...


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