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Sie darf nur einmal beansprucht und nicht in Raten aufgestückelt werden
Arbeitnehmer nimmt Auszeit für Pflegezeit
Für die Pflege eines nahen Angehörigen können Arbeitnehmer nur einmalig eine Auszeit beantragen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 15. November 2011 (Az. 9 AZR 348/10).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212749.sie-darf-nur-einmal-beansprucht-und-nicht-in-raten-aufgestueckelt-werden.html
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