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(nd-Öfinger). Ein Gesamtbetriebsratsvorsitzender von vier Filialen der Fast-Food-Kette Burger King hat sich erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung gewehrt. Das Arbeitsgericht in Kassel erklärte die Kündigung am Mittwochabend für unwirksam. Es sah keine Anhaltspunkte für ein von der Arbeitgeberseite angeführtes persönliches Fehlverhalten des Gewerkschafters. Der darauf einsetzende...
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