Arbeitgeber bei der Verlängerung nicht frei

Elternzeit

Ein Arbeitgeber darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2011 (Az. 9 AZR 315/10) nicht völlig frei über die Verlängerung einer Elternzeit entscheiden. Vielmehr müsse er zwischen seinen und den Interessen des Arbeitnehmers abwägen, den Entschluss also nach »billigem Ermessen« treffen.

Eine unvorhergesehene Entwicklung in der Lebensplanung des Arbeitnehmers muss demnach beispielsweise ebenso berücksichtigt werden wie eventuell auslaufende befristete Verträge oder die Rückgabe ...


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