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Dem Arbeitnehmer steht auch dann Krankengeld zu

Krankschreibung am letzten Arbeitstag

Arbeitnehmer können auch nach Arbeitsende noch Krankengeld erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krank geschrieben hat. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 14. Juli 2011 (Az. L 16 KR 73/10).

Bei den gesetzlichen Krankenkassen bestand darüber Konsens: Nach der gesetzlichen Regelung entsteht Anspruch erst am Tag, nachdem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers festgestellt und bestätigt hat. Deshalb bekommen sie kein Krankengeld, wenn sie erst am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses krank geschrieben werden. Dem widersprach das LSG Nordrhein-Westfalen. Wenn Arbeitsunfähig...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213251.dem-arbeitnehmer-steht-auch-dann-krankengeld-zu.html

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