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Keine höheren Leistungen

Asylbewerber

Erhalten Asylbewerber Grundleistungen, können sie auch bei gerichtlichen Zweifeln an deren Verfassungsmäßigkeit vorerst keine höheren Leistungen auf dem Sozialhilfeniveau fordern. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem Eilbeschluss vom 27. Oktober 2011 entschieden (Az. L 7 AY 3998/11 ER-B).

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alleinstehende Flüchtlinge vier Jahre lang sogenannte Grundleistungen von bis zu 225 Euro monatlich erhalten. Erst danach werden sie Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfängern weitgehend gleichgestellt, vorausgesetzt, sie haben ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht »rechtsmissbräuchlich« beeinflusst. Im konkreten Fall haben afghanische Asylbewerber nu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213253.keine-hoeheren-leistungen.html

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