MfS-Renten bleiben gekürzt

Gericht: Keine neuen Erkenntnisse

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Es bleibt dabei: Angestellte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) müssen auf einen Teil der ihnen eigentlich zustehenden Rente verzichten. Egal ob Köchin, Personenschützer oder Offizier: Sie alle gelten als Werkzeuge eines Unterdrückungsregimes und werden für ihre Systemnähe mit einer pauschalen Rentenkürzung bestraft. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht im April 1999 die bis dahin geltende Begrenzung der MfS-Altersbezüge auf ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.