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Fahrverbot - kann man den Zeitpunkt selbst wählen?

Verkehrsrecht

Verschiedene Verkehrsverstöße werden nicht nur mit Geldbuße und Punkten im Flensburger Sündenregister, sondern auch mit einem befristeten Fahrverbot geahndet. Was ist in einem solchen Fall alles zu beachten?

Vorweg: Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) führen unter anderen zu einem Fahrverbot die Missachtung von Rotlicht, Geschwindigkeitsüberschreitung (über 30 km/h innerorts/ 40 km/h außerorts), zu nahes Auffahren, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Fahrerflucht und schuldhaft verursachte schwere Verkehrsunfälle. Wer zum ersten Mal betroffen ist, darf in der Regel den Zeitraum des Fa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213737.fahrverbot-kann-man-den-zeitpunkt-selbst-waehlen.html

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