Gasherd auf Kosten der Mieter warten?

Leserfrage zu Wartungskosten

In der Betriebskostenabrechnung meiner Wohnungsgenossenschaft wurde unter der Position »Wartungskosten« unter anderem der Gasherd genannt, der alle fünf Jahre zu warten sei. Die Genossenschaft ist sehr zuverlässig, doch ihr scheint hier ein Fehler unterlaufen zu sein. Habe ich Recht?
Hilde S., Dresden

Eindeutig ja. Die Frage enthält zwei Aspekte, auf die hier näher eingegangen werden soll. Zunächst: Als Betriebskosten dürfen nur diejenigen auf die Mieter umgelegt werden, die im § 2 der »Betriebskosten- und Wohnflächenverordnung« ausdrücklich genannt worden sind.

Die abgekürzt »BetrKV« bezeichnete Verordnung trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Im § 1 Abs. 2 der Verordnung (Inst...


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