Der Urlaub ist komplett für alle Krankenjahre zurückzustellen

EuGH zu Urlaubsansprüchen von Langzeitkranken

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem aktuellen Urteil vom 22. November 2011 zum Urlaub und Ansammeln von Urlaubsansprüchen bei Langzeitkranken befasst.

Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten. Das entschied der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil (Az. C-214/10), das auf einen Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm erging.

Nationale Regelungen können aber zeitlich begrenzt werden

Der EuGH hat erklärt, dass ein Tarifvertrag, der die Abgeltung nicht genommenen Jahresurlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt und vorsieht, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, der wegen Krankheit nicht genommen wurde, nach Ablauf einer Übertragungsfrist von 15 Monaten nach dem Bezugszeitraum (Kalenderjahr) erlischt, nicht dem EU-Recht widerspricht.

Ferner hat das Gericht e...


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