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Bei Vertrauensverlust ist der Vertrag fristlos kündbar
BGH-Urteil zum Pflegedienst
Wenn Pflegebedürftige ihrem Pflegedienst nicht mehr vertrauen und über einen Vertragswechsel nachdenken, haben sie nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe jetzt ein fristloses Kündigungsrecht ohne Angabe eines wichtigen Grundes.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213761.bei-vertrauensverlust-ist-der-vertrag-fristlos-kuendbar.html
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