Warnung vor leichtsinnigem Böllern

Mit großem Knall ins neue Jahr

In zehn Tagen heißt es wieder: Prosit Neujahr! In der Silvesternacht gehört das Feuerwerk für viele ebenso dazu wie ein Glas Sekt zum Anstoßen oder das obligatorische Bleigießen. Doch durch Leichtsinn und Übermut kommt es gerade beim feuchtfröhlichen Jahreswechsel immer wieder zu zahlreichen Verletzungen.

Schwere Augenverletzungen durch die Pyrotechnik, Rauchgasvergiftungen durch Wohnungsbrände, sogar Amputationen von Gliedmaßen nach dem unsachgemäßen Umgang mit den Böllern - das alles ist keine Seltenheit. Deshalb sollten einige Ratschläge beachtet werden:

1. Ausschließlich Feuerwerkskörper kaufen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft wurden. Die BAM-Nummer muss auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckt sein. Der Import ausländischer Feuerwerkskörper ist seit 2005 verboten. Die Gebrauchsanweisung vorher und im nüchternen Zustand durchlesen.

2. Finger weg von Ware auf dem Schwarzmarkt! Sie kann unberechenbar stark explodieren.

3. Das Feuerwerk nur im Freien und nicht in der Wohnung zünden, ausgenommen ist das Tischfeuerwerk. Auch ist zum Böllern nur bedingt der Balkon geeignet.

4. Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen...


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