Tornadoeinsatz ohne Konsequenzen

Gericht weist Klagen gegen Tiefflüge beim G8-Gipfel ab

Die Überflüge von Militärjets über einem Zeltlager von G8-Gegnern im Jahr 2007 waren nicht rechtswidrig. Globalisierungskritiker kritisieren das Urteil des Verwaltungsgerichts als »Generalvollmacht zur Einschränkung von Grundrechten«.

Die Überflüge mit Tornado-Aufklärern über ein Camp von Gegnern des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm waren nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Schwerin nur eine geringe Beeinträchtigung, die sich zudem wohl nicht wiederholen werde. Mit dieser Begründung lehnte es nun die Klage von drei Globalisierungskritikern ab, die gegen den Einsatz der Kriegswaffen geklagt hatten.

Das Camp mit zeitweise mehr als 4000 Bewohnern war mehrmals von einem Bundeswehr-Tornado zu Aufklärungszwecken überflogen worden. Dabei seien Bildaufnahmen gemacht worden, die aber...


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