EU-Richter sehen Primat der Politik

Einbeziehung des Luftfahrtsektors in den CO2-Emissionshandel ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof hat Klagen von US-Airlines gegen den 2012 startenden Emissionshandel zurückgewiesen. Doch der politische Streit geht weiter.

409 deutsche, europäische und außereuropäische Fluggesellschaften erhalten in diesen Tagen Post vom Umweltbundesamt. Darin wird ihnen die Menge der zugeteilten CO2-Verschmutzungsrechte mitgeteilt. Dies ist quasi das Vorspiel zum Emissionshandel in der europäischen Luftfahrt, der zum 1. Januar startet.

Dieses System ist nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgesegnet worden. Die für alle in Europa startenden und landenden Airlines geltende Abgabe auf das emittierte Treibhausgas Kohlendioxid verstoße nicht gegen die »Souveränität von Drittstaaten«, urteilten die obersten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg und wiesen damit Klagen aus den USA zurück. Zur weiteren Begründung hieß es, die Abgaben müssten nur Airlines bezahlen, die sich »physisch im Hoheitsgebiet« der EU befinden. Für bloße Überflüge brauche es weiterhin keine Zertifikate. (Az: C-366/10)

Im vergangenen Jahr hatten der US-Branchenverband Airlines for America (A4A) ...


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