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Befreiung von GEZ-Gebühren erleichtert

Karlsruhe (AFP/nd). Menschen, deren Einkommen nur knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, müssen von den Rundfunkgebühren teilweise befreit werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Entscheidung betrifft alle Empfänger von Sozialleistungen, die einen geringfügigen Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld erhalten, sowie Rentne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213965.befreiung-von-gez-gebuehren-erleichtert.html

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