Gericht verurteilt Nazi-Blockierer

Sitzblockade in Dresden verletzte das Versammlungsrecht

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wegen der Blockade eines Neonazi-Aufmarschs in Dresden hat das Dresdner Amtsgericht eine Geldstrafe gegen einen 22-jährigen Studenten verhängt. Das Gericht verwies darauf, dass auch Minderheiten Grundrechte hätten. Die Blockadeorganisatoren halten das Urteil für einen Skandal.

Zum ersten Mal wurde ein Mann verurteilt, weil er sich an einer Sitzblockade gegen den Neonazi-Aufmarsch am 19. Februar beteiligt hat. Das Dresdner Amtsgericht sieht darin einen Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Der 22-jährige Student muss 15 Tagessätze à 20 Euro zahlen. Richter Hajo Falk ging damit deutlich über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Diese wollte es bei einer Verwarnung bewenden lassen.

Besonders die Begründung sorgt bei Nazigegnern für Empörung. Der Richter hatte gegen den Angeklagten den Minderheitenschutz in Anschlag gebracht: »In einem Rechtsstaat haben auch unliebsame Menschen Grundrechte«, sagte er am Mittwoch. Für das Bündnis »Dresden nazifrei«, das zu den friedlichen Sitzblockaden aufgerufen hatte, klingt das wie Hohn. Damit setze sich die Verharmlosung faschistischen Gedankenguts in Sachsen fort, kritisiert Bündnisspre...


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