Erfolg im Spätverkauf

Minijobber erstreitet Lohnnachzahlungen und Arbeitszeugnis

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.

Am Dienstag ging vor dem Berliner Arbeitsgericht der Lohnkampf in einem Spätkauf mit einem jetzt bekannt gewordenen Vergleich zu Ende. Ein Angestellter hatte auf Lohnnachzahlungen geklagt, weil er nach eigenen Angaben auf Minijobbasis bis zu 60 Stunden wöchentlich gearbeitet habe. Der am Dienstag erzielte Vergleich sieht vor, dass der Angestellte eine Abfindung von 4000 Euro und ein Arbeitszeugnis bekommt, das bestätigt, dass er sechs Tage wöchentlich in dem Laden gearbeitet hat. Dieser Passus sei ihm besonders wichtig gewesen, betont der Verkäufer.

Für die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) und die Berliner Gruppe »Internationale Kommunisten«, die in den letzten Wochen Veranstaltungen und Kundgebungen organisierten, zeigt das Ergebnis, dass selbst in schwer organisierbaren Branchen wie den Spätverkäufen Erfolge möglich sind.

Bisher war weder der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di noch der FAU ein Fall bekannt, in dem ein Spätverkäufer sich juristisch und politisch gegen seien Arbeitsbedingungen wehrt. »Informelle Beschäftigungsverhältnisse und das hohe Maß an Prekarität, das die Ladenbesitzer mit einschließt, machen Widerstand schwer«, erklärt der Publizist Holger Marcks. Heinz Steinle von der Nachbarschaftsinitiative, die den Verkäufer unterstützte, sieht das Problem auch im Niedriglohnsektor, insbesondere im Einzelhandel. Beschäftigte klagen seit Langem über die schlechter werdenden Arbeitsbedingungen. Schon im Jahr 2007 waren beispielsweise die Streichung von Abend- und Nachtzuschlägen Gegenstand eines langen Arbeitskampfes.

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