Recht arbeitet für Rechts

Haftbeschwerde - Beweislage gegen Zschäpe offenbar weiter dürftig

Beschämend für den Rechtsstaat, doch es scheint so, als ob eine gründliche Aufklärung der Neonazi-Mordserie an Beate Zschäpe scheitern kann. Die Ermittler kommen nicht voran, und die Frau, die man bisher der sogenannten Zwickauer Zelle zuordnet, schweigt. Ihre Anwälte haben Haftbeschwerde eingelegt.

»Gegen Frau Z. besteht nach dem Inhalt der uns vorliegenden Akten kein dringender Tatverdacht wegen Gründung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«, betonen deren Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl. Für eine solche Vereinigung im Sinne des Paragrafen 129a müssen Ankläger zumindest ein Dreierbündnis nachweisen.

Auch wenn vieles dafür spricht, dass die Verbindung zwischen Zschäpe und den beiden inzwischen toten mutmaßlichen Mördern von zehn Menschen - Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos - so eng waren, dass man von einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung sprechen kann - erwiesen sei das nicht, monieren die Rechtsanwälte. »Weder lässt sich den Akten eine feste Organisationsstruktur zwischen der Mandantin, Uwe B. und Uwe M. oder weiteren Personen zum Zwecke der Begehung von Tötungsdelikten, noch ein gemeinsamer Organisationswille erkennen.« Es gebe auch keinen Beweis, »dass sie den Aufbau oder die ...


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