Wegen »falscher« Meinung vor Gericht

nd-Autor Hannes Hofbauer schrieb ein Buch über Erinnerungsgesetze und politische Rechtsprechung in der EU

Gerade ist das Thema wieder in die Schlagzeilen geraten: Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das Haft- und Geldstrafen für die Leugnung jedes in Frankreich anerkannten Völkermords (Genozids) vorsieht.

Da Frankreichs Parlament schon 2001 die Verfolgung der Armenier im zerfallenden Osmanischen Reich der Jahre 1915 bis 1917 zum Völkermord erklärt hatte, empörte sich insbesondere die türkische Regierung, die das armenische Massensterben jener Zeit auf Kriegswirren und Seuchen zurückführt, den Begriff »Völkermord« dafür jedenfalls nicht gelten lassen will. Aber auch in der heutigen Türkei lebende Armenier und französische Historiker sind über das Gesetzesvorhaben, das noch der Bestätigung durch den Senat bedarf, alles andere als glücklich. Nicht weil sie die Verbrechen jener Jahre bestreiten würden, sondern weil sie ein solches Gesetz als Angriff auf die Meinungsfreiheit betrachten. Ihr Argument: Es kann nicht die Sache wechselnder Parlamentsmehrheiten und auch nicht die von Gerichten sein, historische Wahrheiten festzuschreiben - und dies womöglich unabhängig von Geschichtsforschung und politischer Diskussion. Eben diese Meinung vertrit...


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