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Keine »Urwahl« der LINKEN-Spitze

Gutachten für Parteivorstand: Auch »konsultative Aktivierung« nicht satzungsgemäß

Der vom Parteivorstand der LINKEN mit einem Gutachten beauftragte Rechtsprofessor Martin Morlok hält ein Mitgliedervotum zur Wahl der Parteispitze für rechtlich unzulässig. Dies gelte auch, wenn ein solches Votum nur als Empfehlung vor der satzungsgemäßen Wahl auf dem Parteitag eingeholt wird.

Am Donnerstag entscheidet die Führung der Linkspartei über die Mitgliederbefragung zur künftigen Parteispitze. Mehrere Landesverbände treten dafür ein, die Kandidaten vor ihrer Wahl auf dem nächsten Parteitag zunächst der Mitgliedschaft zu präsentieren - in einer Art Vorauswahl. Die Basisbefragung ist seit Wochen umstritten, mit Spannung war deshalb ein Gutachten erwartet worden, das der Vorst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/215107.keine-urwahl-der-linken-spitze.html

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