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Kosten für Anwalt nicht absetzbar

Hamburg (dpa/nd). Ein verurteilter Straftäter darf die Kosten für seinen Verteidiger in der Regel nicht steuerlich absetzen. Diese Ausgaben seien »als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen«, erklärte das Finanzgericht Hamburg am Montag zur Begründung. Der Kläger war den Angaben zufolge wegen Vermögensstraftaten zu einer Haftstrafe verurt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/215181.kosten-fuer-anwalt-nicht-absetzbar.html

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