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Unerwünschte Reklame ist rechtswidrig
Werbesendungen im Briefkasten
Unerwünschte Werbung im Briefkasten ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht in Lüneburg in einem Urteil vom 4. November 2011 (Az. 4 S 44/11) entschieden. Das Urteil könnte für die Werbewirtschaft bundesweit extrem teuer werden, sollte es rechtskräftig werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/215217.unerwuenschte-reklame-ist-rechtswidrig.html
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