Zentrales Testamentsregister nimmt seinen Betrieb auf

Immer mehr Menschen lassen ihre letztwilligen Verfügungen durch Notare beurkunden, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Zu den vielen Vorteilen, die beurkundete Testamente bereits jetzt haben, kommt in Kürze ein weiterer hinzu. Das Zentrale Testamentsregister hat zum Jahresbeginn 2012 seinen Betrieb aufgenommen und wird dafür sorgen, dass beurkundete letztwillige Verfügungen in Zukunft zuverlässiger und schneller aufgefunden werden.

Bisher wurden die erbrechtlich relevanten Urkunden dezentral bei zirka 5000 Stellen auf Karteikarten verwaltet. Das ändert sich zum 1. Januar 2012. Seitdem wird das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister die Verwahrangaben zu sämtlichen erbrechtlich relevanten Dokumenten enthalten, die von Notaren beurkundet werden oder in die Verwahrung der Nachlassgerichte gelangen.

Als zentrale Schaltstelle zwischen den Notariaten, den Nachlassgerichten und den Stande...


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