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Wenn Kanalarbeiten das Haus absenken

Schadenersatz und Anschlusszwang

Wenn Kanalbauarbeiten Schäden an einem Haus verursachen, steht dem Eigentümer Schadenersatz zu. Selbst wenn ein Grundstück am Ortsrand liegt, muss es an den Abwasserkanal angeschlossen werden, wenn der zuständige Abwasserverband das ordnungsgemäß entschied. Zwei Urteile, die bundesweit wichtig für Grundeigentümer sind.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/215845.wenn-kanalarbeiten-das-haus-absenken.html

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