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Hartz IV: Keine Kürzung bei Darlehen von Eltern

Greifen Eltern ihrem im Hartz-IV-Bezug stehenden erwachsenen Kind mit einem Darlehen vorläufig unter die Arme, darf das Jobcenter nicht einfach das Arbeitslosengeld II kürzen. Denn springen die Eltern mit ihren Geldzahlungen ein, weil sie glauben, die vorläufig gewährten Zuwendungen durch den regelmäßigen Hartz-IV-Bezug des Kindes zurückzubekommen, darf die Unterstützung nicht als Einkommen auf Ha...

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