Mehr Rechtssicherheit im Reisekostenrecht

Wer im Außendienst mehrere Tätigkeitsstätten anfahren muss

Wer beruflich viel im Außendienst unterwegs ist, kann sich nunmehr über mehr Rechtssicherheit im Reisekostenrecht freuen. Denn die Finanzverwaltung hat auf eine Rechtsprechungsänderung reagiert und sich in einer aktuellen Verwaltungsanweisung vom 15. Dezember 2011 der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angeschlossen.

Seit der Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2008 bestand weitgehend Unklarheit, wie Handelsvertreter, EDV-Berater, Unternehmensberater oder sonstige Außendienstmitarbeiter ihre beruflich veranlassten Fahrten steuerlich geltend machen sollen.

Bisher: Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsstätten haben

Bisher waren sowohl der Bundesfinanzhof in München als auch die Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer mehrere regelmäßige Arbeitsstätten pro Arbeitsverhältnis haben konnte und die Aufwendungen für Fahrten von der Wohnung zu diesen Arbeitsstätten nur im Rahmen der Entfernungspauschale und nicht als Dienstreise steuerlich berücksichtigt werden konnten.

Der BFH vollzog jedoch im Sommer 2011 einen Sinneswandel. Danach kann ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine rege...


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