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Unterschrift der Eheleute beim Testament

Urteile in Kürze

In der Regel gilt ein Testament nur dann als wirksam verfasst, wenn es von dem oder den Erblassern unter dem Text eigenhändig unterschrieben ist, um so die letztwillige Verfügung sozusagen »abzuschließen«. Ausnahmsweise können aber auch Unterschriften eines Ehepaares am Anfang der Testamentsurkunde rechtsgültig sein, wenn das Blatt vollständig beschrieben und am Ende des Textes unter den Unterschr...

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