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Muss eine Höherstufung oder Ausgleichszahlung erfolgen?

Leserfrage zur ungerechten Bezahlung

Frau R. arbeitet seit 15 Jahren in einer Klinik für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Sie wurde ursprünglich als Sozialarbeiterin eingestellt und bezahlt. Schon nach kurzer Zeit übernahm sie an der Seite eines Therapeuten auch eigene psychotherapeutische Aufgaben, was sie veranlasste, eine privatfinanzierte verhaltenstherapeutische Ausbildung zu absolvieren. Allerdings wurde sie weiterhin als Sozialarbeiterin mit einem wesentlich niedrigeren Gehalt entlohnt (Verlust etwa 400 Euro monatlich). Seit Jahren erzielt ihr Arbeitgeber über Fallpauschalen bei der Krankenkasse Gewinne, die sich nicht in einem adäquaten Gehalt für Frau R. widerspiegeln. Frau R., die inzwischen ihre Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen und dafür 20 000 Euro investiert hat, bat ihren Arbeitgeber um eine Höherstufung oder Ausgleichszahlung - ohne Erfolg. Wie ist in diesem Fall die Arbeitsrechtslage?

Lohnstreitigkeiten zwischen Betrieb und Beschäftigten gehören zu den meisten Verfahren vor den Arbeitsgerichten, dazu gehören auch Streitigkeiten zur Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Für die Höhe des Arbeitsentgeltes eines Beschäftigten ist zunächst die im Arbeitsvertrag vereinbarte Tätigkeit und die zu ihrer Ausführung erforderliche Qualifikation maßg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/216493.muss-eine-hoeherstufung-oder-ausgleichszahlung-erfolgen.html

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