Big Brother auf der Reeperbahn

Die Videoüberwachung im Fokus des Bundesverwaltungsgerichts - ein Hamburger Fall

Im Juni 2010 kippte das Hamburger Oberverwaltungsgericht die Videoüberwachung auf der Reeperbahn. Am heutigen Mittwoch beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall. Eine neue Runde im alten Zweikampf Sicherheit versus Datenschutz.

Alja R. hält viel von ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Als die Polizei Ende März 2006 zwölf Kameras auf der Reeperbahn installierte, klagte sie dagegen. Vier Jahre später gab ihr das Hamburger Oberverwaltungsgericht Recht. Es schränkte die Überwachungsmöglichkeiten deutlich ein. Hauseingänge, Fensterbereiche und Balkone waren nun für die Behörden tabu. Dort sollten sie künftig nur noch schwarze oder verpixelte Bilder sehen. Die Reaktion von SPD-Innensenator Michael Neumann im Juli 2011: Umschalten von dauerhafter auf anlassbezogene Überwachung.

Seitdem können nur noch Demonstrationen und Veranstaltungen auf der Straße gefilmt werden, doch die Hamburger Polizei würde sich gerne wieder, wie in Großstädten üblich, vermehrt einschalten. Die dauerhafte Videoüberwachung im Verbund mit mehr Personal habe Wirkung gezeigt, sagt Polizeisprecher Mirko Streiber. Eine Wirksamkeitsanalyse aus dem Jahr 2010 belegt etwas ande...


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