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Aber die Ware ist defekt

Voller Kaufpreis?

Der neu gekaufte Schrank ist kaputt! Für den Käufer ist das ärgerlich, trotzdem muss er dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das defekte Teil zu reparieren. Ansonsten muss er auch für die kaputte Sache den vollen Kaufpreis bezahlen und darf diesen nicht mindern, so das Amtsgericht München am 19. Dezember 2011 (Az. 274 C 7664/11). Es ist allgemeine Rechtspraxis: Wer der Gegenseite nicht die Mögl...

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