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Verletzung nach Ausweichen auf Skipiste ist gedeckt

Versicherungsrecht: Unfallversicherung

Auch wenn man eine private Unfallversicherung besitzt, gibt es regelmäßig Streit darüber, ob überhaupt ein Unfall und somit ein versicherter Schaden vorliegt. Gemäß der Definition muss es ein »von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis« sein.

Der Bundesgerichtshof hatte sich am 6. Juli 2011 mit der Frage zu befassen, ob ein Skifahrer, der auf der Piste einem anderen ausgewichen ist und sich dabei verletzt hat, Schutz seiner privaten Unfallversicherung genießt. Die Richter haben klargestellt, dass dem so ist (Az. IV ZR 29/09). Entscheidend ist, dass die Verletzung von außen herbeigeführt wurde - nicht die Umstände, die etwa zu dem Sturz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217143.verletzung-nach-ausweichen-auf-skipiste-ist-gedeckt.html

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