Es zählt der Verbrauch

BGH: Vermieter darf Heizkosten nicht pauschal abrechnen

Land auf, Land ab laufen die Heizungen in diesen Tagen auf Hochtouren. Das Urteil aus Karlsruhe dürften viele Mieter daher sehr gern hören: Wohnungsbesitzer müssen nach dem wirklichen Verbrauch abrechnen und nicht einfach pauschal.

Karlsruhe (dpa/nd). Viele Vermieter müssen Heizkosten künftig noch genauer abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass nur der tatsächliche Energieverbrauch der Mieter zähle. Bislang haben zahlreiche Besitzer den Bewohnern in Rechnung gestellt, was sie pauschal an die Versorgungsunternehmen gezahlt haben.

Dem Urteil lag der Fall einer Mieterin aus Kelkheim in Hessen zugrunde. Sie hatte sich vor Gericht gegen eine Heizkosten-Nachzahlung von 3000 Euro gewehrt. Die Mieterin hatte dies damit begründet, dass die Vermieterin die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus aus ihrer Sicht einseitig auf sie abgewälzt hatte. Die Vermieterin hatte die Kosten nach ihren pauschal an das Energieunternehmen im Voraus gezahlten Leistungen berechnet, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieterin.

Nach Ansicht der Richter kann eine solche Heizkosten-Berechnung zu Ungerec...


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