NS-Opfer gehen leer aus

UN-Gerichtshof verwarf italienische Urteile gegen Deutschland zu Entschädigungszahlungen

  • Katja Herzberg
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Nach Ansicht des höchsten Gerichts der Vereinten Nationen hätte Italien keine Klagen von Opfern von Naziverbrechen zulassen dürfen. Damit muss Deutschland keine weiteren Entschädigungen leisten. Menschenrechtler und Opferanwälte kritisieren diese Grundsatzentscheidung als Rückschritt im Völkerrecht.

Der Prozess vor dem IGH wurde immer wieder von Protestaktionen wie hier an der Neuen Wache in Berlin begleitet.
Der Prozess vor dem IGH wurde immer wieder von Protestaktionen wie hier an der Neuen Wache in Berlin begleitet.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungen für NS-Zwangsarbeiter sowie Opfer von Massakern der Wehrmacht und der SS zugunsten Deutschlands geurteilt. In der Entscheidung, die der Vorsitzende Richter Hisashi Owada am Freitag verlas, heißt es, dass Italien nicht seiner Pflicht nachgekommen sei, die Immunität des deutschen Staates zu schützen, als seine Gerichte Zivilklagen zuließen. Italien dürfe die Urteile zu Entschädigungszahlungen für Verbrechen während der deutschen Besatzung zwischen September 1943 und Mai 1945 nicht vollstrecken und müsse nun dafür sorgen, dass die Immunität Deutschlands nicht wieder durch die italienische Justiz verletzt werde.

Die Bundesregierung hatte den IGH im Einvernehmen mit der italienischen Regierung im Dezember 2008 angerufen. Das oberste Gericht der Vereinten Nationen sollte entscheiden, ob die italienischen ...


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