Einschüchterung per Gesetz

Niedersachsens Versammlungsrecht wird ein Fall für das BVG in Karlsruhe

Mit ihrem neuen Versammlungsgesetz hat die schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen das Demonstrationsrecht eingeengt. Dagegen wendet sich ein Bündnis mit einer Verfassungsbeschwerde.

Das erst vor einem Jahr von Niedersachsens CDU/FDP-Koalition beschlossene niedersächsische Versammlungsrecht wird möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht (BVG) korrigiert. Ein Bündnis aus Gewerkschaftern, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen hat Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz eingereicht. Eine Göttinger Anwaltskanzlei wurde mit der Erarbeitung der Beschwerde beauftragt, am 31. Januar ging sie in Karlsruhe ein. Das Bündnis rechnet sich gute Chancen für einen Erfolg aus. In diesem Fall müsste die Landesregierung das Gesetz überarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen.

Überwachung allerorten

Bis zu einer Entscheidung des BVG können zwar Jahre vergehen. Das Land Bayern jedoch hatte in einer ähnlichen Situation sein Demonstrationsrecht, gegen das ebenfalls geklagt wurde, bereits nach einem vorläufigen Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts 2009 entschärft.

Zu den Klägern in Niedersachsen gehören die Bür...


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