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Bahn ist zum Schadenersatz verpflichtet

Wenn ein Fahrgast wegen Glatteis auf dem Bahnsteig stürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über den Schadenersatzanspruch eines Fahrgastes entschieden, der aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig gestürzt war. Das Gericht stellte dabei fest, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund des abgeschlossenen Personenbeförderungsvertrags verpflichtet ist, die Beförderung so durchzuführen, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet (BGH-Urteil vom 17. Janua...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217787.bahn-ist-zum-schadenersatz-verpflichtet.html

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