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Erstattungsansprüche nach 1-Euro-Job

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

Wer eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) absolviert hat, sollte prüfen, ob ein Erstattungsanspruch (»Wertersatz«) gegenüber dem Jobcenter besteht. Ein solcher Anspruch auf eine nachträgliche Geldzahlung besteht zumindest dann, wenn im Rahmen einer AGH-MAE Arbeiten verrichtet wurden, die nicht »zusätzlich« sind.

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Entscheidungen festgestellt, so in den Urteilen vom 13. April 2011 (Az. B 14 AS 101/10 R, Az. B 14 AS 98/10 R) sowie im Urteil vom 27. August 2011 (Az. B 4 AS 1/10 R). Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründungen wird den 1-Euro-Jobbern empfohlen, den Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die gel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217791.erstattungsansprueche-nach-euro-job.html

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