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Am Ende ohne Job und Abfindung

Aufhebungsverträge mit einer vereinbarten Abfindungszahlung können platzen, wenn der Arbeitgeber danach Pleite geht. Auch bestünde bei Insolvenz kein Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz, so das Bundesarbeitsgericht am 10. November 2011 (Az. 6 AZR 357/10). Damit wiesen die Richter die Klage eines Mannes zurück, der seine Weiterbeschäftigung erreichen wollte, weil er nicht die vertraglich zugesichert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217801.am-ende-ohne-job-und-abfindung.html

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