Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Abfindung - in der Praxis die Regel

Wenn ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wird, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen hat.

Ein solcher Anspruch kann sich aus einem Sozialplan oder einem sogenannten Nachteilsausgleich ergeben. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht, wenn der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem Interessenausgleich abweicht. Darüber informiert die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft. In der Praxis bedeutsamer sind Abfindungen nach dem Kündigu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217803.muss-der-arbeitgeber-eine-abfindung-zahlen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.