Wie beachtliche Steuern gespart werden können
Einkommensteuererklärung 2011: haushaltsnahe Aufwendungen
Vor einer Woche informierten wir an dieser Stelle über Änderungen, die bei der Steuererklärung 2011 für Arbeitnehmer und Rentner zu berücksichtigen sind. Heute geht die Steuerberaterkammer Berlin detailliert auf das Problem der haushaltsnahen Aufwendungen ein. Denn rund um Haushalt und Handwerker können beachtliche Steuern gespart werden.
Das Finanzamt erkennt eine Reihe von Ausgaben an, die im täglichen Leben in privaten Haushalten anfallen und sich im Laufe eines Jahres zu beachtlichen Beträgen summieren können.
Unterscheidung in drei FörderbereicheGrundsätzlich wird zwischen drei Förderbereichen unterschieden: Erstens gehören die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) in einem Privathaushalt dazu, die steuerlich gesondert behandelt werden. Zweitens finden alle anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse sowie haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen Berücksichtigung, die zusammenzufassen sind und einer einheitlichen steuerlichen Behandlung unterliegen. Und drittens sind daneben auch weiterhin Handwerkerleistungen im Privathaushalt begünstigt.
Eine steuerliche Förderung gibt es aber jeweils nur dann, wenn die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und sowe...
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