Es geht nicht nur um Lauben in Kleingärten
15. Rundfunkänderungsvertrag
Es heißt: Nutzer von Lauben in Kleingartenanlagen, auch wenn sie größer als 24 Quadratmeter sind, brauchen keine doppelte Rundfunkgebühr ab 2013 zu bezahlen. Das haben die Chefs der Staatskanzleien schon im Vorjahr in Aussicht gestellt. Es ist jedoch noch nicht rechtsverbindlich. In Ostdeutschland sind 27 Prozent der Kleingartenlauben größer als 24 qm, in Westdeutschland immerhin noch zehn Prozent. So wären noch 230 000 Kleingärtnerhaushalte von der doppelten Gebühr betroffen.
Und was ist mit den Nutzern von Wochenendgrundstücken, die ebenfalls in ihren laubenähnlichen Wochenendhäuschen nur begrenzt und nicht auf Dauer wohnen? Das betrifft noch über eine Million Wochenendler in den neuen und etliche Siedlungen in den alten Bundesländern. ...
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