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Die unangebrachte Milde von Strafgerichten

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass bei massiver Steuerhinterziehung eine Haftstrafe nicht auf Bewährung ausgesetzt werden darf

Schon angesichts der klammen öffentlichen Kassen ist es ein Skandal, dass Steuerhinterziehung in großem Stil nur selten aufgedeckt wird. Und wenn dies doch mal geschieht, dann wenden Gerichte die Gesetze oft unzulässig milde an.

Es hat etwas Rebellisches an sich, beim Ausfüllen der Steuererklärung den Staat ein bisschen an der Nase herumzuführen. Selbst manch ansonsten notorisch gesetzestreuer Bürger macht mal eine falsche Angabe zur Entfernungspauschale, reicht eine private Quittung ein oder verschweigt dem Finanzamt eine kleine Zusatzeinnahme. Da viele schummeln, wird dies noch immer als Kavaliersdelikt empfunden. Diese...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217869.die-unangebrachte-milde-von-strafgerichten.html

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